Kosten und Kostenübernahme
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum allgemeinen organisatorischen Ablauf und den Kosten der Psychotherapie sowie einigen Möglichkeiten der Kostenübernahme. Falls Sie anderweitig versichert sind, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.
Allgemeines
Meine Praxis ist privat geführt, d.h. ich bin nicht an das vertragsärztliche System angeschlossen, weshalb ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann. Dazu erfahren Sie unten mehr unter "Gesetzlich Krankenversicherte".
Mein Honorar für psychotherapeutische Leistungen orientiert sich grundsätzlich und unabhängig vom individuellen Versicherungstarif an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer können Sie eine Auflistung aller relevanten Ziffern der GOP einsehen.
Ich rechne entsprechend der neuen Abrechnungsempfehlungen (Geltung ab 1.7.2024) zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen ab. In den meisten Fällen sollten die Leistungen vollständig von privaten Krankenkasse und Beihilfe übernommen werden. Genauere Hinweise zur Höhe des Honorars sind gerade in Bearbeitung und folgen in Kürze.
Siehe auch hier für genauere Infos.
Ablauf der Therapie
Sie können sich ohne ärztliche Überweisung direkt an mich wenden. In einem Erstgespräch haben Sie Zeit, Ihre Situation zu schildern und einen Eindruck von mir zu gewinnen. Für eine erfolgreiche Therapie ist es entscheidend, dass Sie sich bei mir wohlfühlen und zu mir Vertrauen aufbauen können. Im Erstgespräch können wir gemeinsam erste Fragen klären und Sie erhalten Informationen zum Ablauf. Wichtig ist für mich, ein erstes Verständnis Ihres Problems zu bekommen.
In der Psychotherapeutischen Sprechstunde wird anschließend gemeinsam geklärt, ob Behandlungsbedarf besteht und eine diagnostische Abklärung vorgenommen. Ich kann Ihnen bei Bedarf bereits erste Hilfestellungen geben und Empfehlungen zu weiteren Hilfemöglichkeiten, falls eine Psychotherapie nicht sinnvoll ist.
Vor einer Kurz- oder Langzeittherapie folgen anschließend 4-5 sogenannte probatorische Sitzungen (Probesitzungen), in denen mögliche Therapiemaßnahmen gemeinsam geplant werden und wir entscheiden, ob wir die Therapie gemeinsam durchführen möchten. Die probatorischen Sitzungen finden vor der Beantragung der Psychotherapie bei den Krankenversicherungen statt und werden von diesen antragsfrei (sofern Ihr Vertrag eine Psychotherapie einschließt) erstattet.
Anschließend verlangen einige private Krankenversicherungen und die Beihilfe eine schriftliche Antragstellung, um die Kosten für die Psychotherapie zu genehmigen.
Ich rechne entsprechend der aktuell gültigen (seit 1.7.24) Abrechnungsempfehlungen für Psychotherapeuten ab und stelle Ihnen eine monatliche Rechnung aus.
Privat Krankenversicherte
Basierend auf der GOP stelle ich Ihnen mein Honorar für psychotherapeutische Leistungen monatlich in Rechnung. Sie können die Rechnungen an Ihre Versicherung zur Erstattung weitergeben. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn diese in Bezug auf eine begründete Diagnose und durch einen approbierten Psychotherapeuten mit Eintrag ins Arztregister erfolgt. Diese fachlichen Voraussetzungen liegen in meinem Fall vor. Es hängt vom jeweiligen Kostenträger und von Ihrem individuellen Tarif ab, ob die Höhe der Kosten voll erstattet werden kann. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Manche Tarife enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, andere sehen einen gewissen Eigenanteil vor. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um Ihre Versicherungskonditionen für die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären. Bitte informieren Sie sich auch, welche Formulare (z.B. ärztlicher Konsiliarbericht) zur Beantragung und Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie ggf. benötigt werden. Die folgende Checkliste kann Ihnen dabei helfen: Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten? Falls ja, wie viele Therapiestunden sind vorgesehen? Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet? Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte bekommen in der Regel einen Teil der Behandlungskosten erstattet (mindestens 50%). Die übrigen Kosten werden meist durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Rechnungen begleichen Sie zunächst privat und reichen diese zur Erstattung bei Ihrer Beihilfestelle bzw. privaten Krankenversicherung ein. Manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen, falls die Kosten nicht voll erstattet werden. Die ersten fünf Sitzungen (Probatorische Sitzungen) sind ohne vorherige Beantragung möglich. Bis zu 25 Sitzungen können meist ohne Antrags- bzw. Gutachterverfahren durchgeführt werden. Falls mehr Sitzungen benötigt werden, ist eine schriftliche Antragstellung und Bewilligung durch die Beihilfestellen notwendig. Hierfür lassen Sie sich bitte die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie von Ihrer Beihilfestelle zuschicken und erfragen die Konditionen für die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie).
Selbstzahler:innen
Sie haben immer die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu zahlen. Es gibt in diesem Fall keine bürokratischen Hürden und die Behandlung kann zeitnah begonnen werden. Sie können die Dauer der Therapie selbst bestimmten und ich begleite Sie so lange, wie notwendig. Wenn Sie als Selbstzahler eine Therapie beginnen, entfällt die Beantragung der Kostenerstattung und somit die Befunderstellung für die Krankenkasse. Dadurch, dass keine Daten an offizielle Stellen und Krankenkassen weitergegeben werden, entfallen die Nachteile beim Abschluss von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie beim Wechsel in die private Kranken- oder bei einer Krankenzusatzversicherung, da im Rahmen einer Selbstauskunft oft Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden. Auch die Gefahr, dass Ihnen eine Verbeamtung wegen einer „offiziellen“ Psychotherapie verweigert wird, verhindern Sie als Selbstzahler. Laut Psychotherapie-Richtlinie (https://www.g-ba.de/richtlinien/20/) muss zu Therapiebeginn ein ärztlicher Konsiliarbericht eingeholt werden. Dieser dient unter anderem dazu, von Seiten eines Arztes körperliche Ursachen für die Symptomatik auszuschließen und die Empfehlung einer Psychotherapie auszusprechen. Wenden Sie sich hierfür bitte an einen Haus- oder Facharzt. In einem Therapie- und Honorarvertrag werden zu Beginn die Kosten der Behandlung festgelegt.
Gesetzlich Krankenversicherte
Anmerkung: Aktuell führe ich KEINE Behandlungen mittels Kostenerstattung durch. Im folgenden Abschnitt finden Sie trotzdem Informationen zu diesem Verfahren. Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie mit Eintrag ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Meine private Praxis ist jedoch nicht an das vertragsärztliche System angeschlossen, d.h. ich verfüge nicht über einen Kassensitz. Daher kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können eine private Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (SGB V § 13, Abs. 3) in Anspruch nehmen. Laut Rechtsprechung darf die zumutbare Wartezeit auf einen Therapieplatz maximal 6 Wochen (im Einzelfall 3 Monate) betragen. Bei 3-5 erfolglosen Anbahnungsversuchen einer Psychotherapie innerhalb dieser Frist und in angemessener Entfernung vom Wohnort, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung nach SGB V § 13, Abs. 3. Sie können somit versuchen, einen Kostenerstattungsantrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Wenn Ihre Kasse diesen genehmigt, werden die Kosten für Ihre Therapie bei mir vollständig von der Kasse übernommen. Leider stellt dies einen relativ hohen bürokratische Aufwand dar. Zudem werden Anträge auf Kostenerstattung immer häufiger von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt (betroffen sind z.B. Versicherte der BARMER, AOK, IKKclassic und teilweise auch die TK).
Weitergehende Infos zu Kostenerstattung und Terminservicestelle:
Umfassende und aktuelle Informationen über das Prozedere bei der Kostenerstattung erhalten Sie auf der Kostenerstattungsseite von therapie.de.
Alternativ können Sie es über die Terminservicestelle versuchen. Mehr Informationen finden Sie z.B. auf der Seite der KVH.
Die Terminservicestelle hat den Anspruch, jedem Patienten zeitnah einen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten zu vermitteln. Hierbei lassen Sie sich zuerst einen Termin bei der Sprechstunde eines niedergelassenen Psychotherapeuten geben. Dort erhalten Sie das Formular PTV11. Mit diesem in der Hand rufen Sie nochmals bei der Terminservicestelle an und erbitten einen Therapieplatz für Richtlinientherapie.